Sehr geehrter Kunde,
die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln das Vertragsverhältnis zwischen Ihnen als Kunden und Nürnberg Ticket GmbH für alle Lieferungen und Leistungen (einschließlich der Information und der Erteilung von Auskünften) von Nürnberg Ticket GmbH. Dies gilt nicht automatisch für auf einen bestimmten Zeitraum beschränkte Aktionen (wie z. B. Gewinnspiele). Beachten Sie bitte in diesem Zusammenhang unsere jeweiligen besonderen Bedingungen, auf die wir im Rahmen der Aktion hinweisen.
Beteiligte Vertragspartner und Vertragsbeziehungen: Durch den Erwerb von Tickets kommen vertragliche Beziehungen ausschließlich zwischen Ihnen und dem jeweiligen Veranstalter oder Anbieter zustande. Nürnberg Ticket GmbH vermittelt diese Angebote nur namens und im Auftrag der jeweiligen Veranstalter oder Anbieter, es sei denn, es ergibt sich aus der Rechnung etwas anderes. Sie beauftragen Nürnberg Ticket GmbH mit der Abwicklung der Verträge einschließlich des eventuellen Versands der Tickets. Eintrittskarten oder andere Artikel werden nur an Endkunden verkauft.
Nürnberg Ticket GmbH verkauft Eintrittskarten als Originalkarten, als Karten aus den Buchungssystemen CTS, Ticket Online oder auch über das Bonverfahren. Die Vergütung aus dem Vertrag ist sofort nach Vertragsschluss ohne Abzug fällig. Die Preise für Tickets können die aufgedruckten Kartenpreise übersteigen. Die gesetzliche Mehrwertsteuer ist im Preis enthalten.
Eintrittskarten sind generell vom Umtausch ausgeschlossen. Ist eine Veranstaltung mangelhaft und hat Nürnberg Ticket GmbH diesen Mangel nicht zu vertreten, bleiben Ansprüche gegenüber Nürnberg Ticket GmbH ausgeschlossen. Wird die Veranstaltung abgesagt und hat Nürnberg Ticket GmbH den Ausfall nicht zu vertreten, übernimmt Nürnberg Ticket GmbH die Rückabwicklung des Ticketkaufs nur, sofern die Eintrittskarte vier Wochen nach dem angesetzten Veranstaltungstermin beim Nürnberg Ticket GmbH eingeht.
Soweit Nürnberg Ticket GmbH Dienstleistungen aus dem Bereich der Freizeitveranstaltungen anbietet, insbesondere Eintrittskarten für Veranstaltungen, findet auch das Fernabsatzgesetz auf die mit uns geschlossenen Verträge keine Anwendung (vgl. § 1 Abs. 3 Nr. 6 FernAbsG). Dies beinhaltet, dass ein zweiwöchiges Widerrufsrecht ausgeschlossen ist. Jede Bestellung von Eintrittskarten ist damit unmittelbar nach Bestätigung durch uns bindend und verpflichtet zur Abnahme und Bezahlung der bestellten Karten.
Da Nürnberg Ticket GmbH nicht für die Veranstaltungen verantwortlich ist, können wir nicht für Ausfälle, Programmänderungen oder Veränderungen der Anfangszeiten haftbar gemacht werden. Auch eine Haftung und Übernahme möglicher Kosten für Anreise oder mögliche Unterbringungen wird von Nürnberg Ticket GmbH nicht übernommen. Auf Schadenersatz gleich aus welchem Rechtsgrund (Unmöglichkeit, Verzug, positive Vertragsverletzung, Verschulden bei Vertragsschluss, unerlaubte Handlung etc.) haften wir nur bei vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten unserer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen. Diese Freizeichnung gilt nicht für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten sowie für die Haftung wegen zugesicherter Eigenschaften.
Bitte beachten Sie beim Kauf von Eintrittskarten die gesetzlichen Bestimmungen des Jugendschutzes. Jugendliche unter 16 Jahren dürfen öffentliche Veranstaltungen nur in Begleitung erziehungsberechtigter Personen besuchen. Personen zwischen 16 und 18 Jahren müssen die gebuchte Veranstaltung spätestens um 00:00 Uhr verlassen.
Für die Richtigkeit der im Veranstaltungskalender von Nürnberg Ticket GmbH enthaltenen Veranstaltungsdaten wird keine Gewähr übernommen. Dies gilt auch für jegliches andere Werbematerial, dass Sie bei uns zur Auslage vorfinden.
Sollten einzelne Punkte aus diesen Bedingungen unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit des Vertrages im Übrigen nicht berührt. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Anwendung des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG) ist ausgeschlossen.
Alleiniger Erfüllungsort für Lieferung, Leistung und Zahlung ist Nürnberg.
Sind beide Vertragsparteien Kaufleute, so ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenen Streitigkeiten Nürnberg. Bei grenzüberschreitenden Verträgen wird als ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis die Zuständigkeit der Gerichte in Nürnberg, Bundesrepublik Deutschland, vereinbart (Art. 17 des Europäischen Übereinkommens über die gerichtliche Zuständigkeit und die Vollstreckung gerichtlicher Entscheidung in Zivil- und Handelssachen vom 27. September 1968, "EuGVU"). Wir behalten uns das Recht vor, auch jedes andere Gericht anzurufen, dass aufgrund des EuGVU vom 27. September 1968 zuständig ist.
Stand. 01. Februar 2002
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